Honorar

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Basierend auf unserer Philosophie – Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen – halten wir es für eminent wichtig, Sie bereits vor Annahme des Mandates über die voraussichtlichen Kosten möglichst vollumfänglich zu informieren.

Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütgungsgesetz (RVG) ab, wobei wir Sie im Vorfeld bereits über die hiernach zu erwartende Gebührenhöhe informieren.

Daneben bieten wir, nach Erörterung des Einzelfalles, für unsere außergerichtliche Tätigkeit die Möglichkeit an, eine individuell zu verhandelnde Vergütung zu vereinbaren.

Letztlich besteht die Möglichkeit für bestimmte Leistungen vor Mandatsaufnahme Festhonorare zu vereinbaren, wie z.B. für Webaudit (z.B. Überprüfung Ihres Online-Shops auf „Abmahnsicherheit“), AGB-Erstellung, Markenanmeldung, Erstellung von Arbeitsverträgen, Handelsverträgen u.a..

Näheres wollen Sie bitte in unmittelbarem Dialog mit uns erfragen, da jeder Fall gesondert zu prüfen ist.