
Bereits im antiken Athen hatte eine Prozesspartei ihre Sache vor Gericht mit einem Plädoyer zu vertreten. Es war dabei einem Dritten gestattet, eine Prozesspartei als „Fürsprecher“ zu unterstützen. Aus diesem „Fürsprecher“ entwickelte sich der Beruf des Rechtsanwalts.
Unsere Aufgabe als Rechtsanwälte ist es, Ihnen als Mandant mit rechtsstaatlichen Mitteln zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die parteiliche Interessenvertretung ist dabei unser berufsprägendes Merkmal. Wir informieren Sie über die Rechtslage, Ihre Erfolgschancen sowie über das Kostenrisiko.
Als unabhängiges Organ der Rechtspflege haben wir Sie vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen der Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern. (§ 1 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung)
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, deren theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in erheblichem Maße das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf Erlernte übersteigt. Die Erlaubnis, einen Fachanwaltstitel zu führen, wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer erteilt.
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