RENTENBERATER

Rentenberater erbringen Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts, des Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen wie auch berufsständischen Versorgung. Rentenberater sind, wie Rechtsanwälte auch, unabhängige Organe der Rechtspflege und als solche gerichtlich registriert.

Als Rentenberater vertreten wir Sie auf allen sozialrechtlichen Sachgebieten, die einen Bezug zu rentenrechtlichen Fragen aufweisen. Dazu gehören die Gesetzliche Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung, die Gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie das Soziale Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht, die betriebliche- wie berufsständische Versorgung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

Voraussetzungen der Führung des Titels "Rentenberater" sind unter anderem die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit und die nachgewiesene besondere theoretische wie praktische Sachkunde im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Die Registrierung erfolgt durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts.

PATRICK ZAKRZEWSKI

Rechtsanwalt & Rentenberater
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

RALF TUROWSKI

Rechtsanwalt, Rentenberater & Mediator
Fachanwalt für Architektenrecht und Baurecht
Fachanwalt für Familienrecht

CEM ILHAN

Rechtsanwalt & Rentenberater (in Bürogemeinschaft)
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht

JÖRG LEBERIG

Rechtsanwalt & Rentenberater
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

DR. CAROLINE HEVERT

Rechtsanwältin & Rentenberaterin
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

LUKAS KRENZER

Sozialjurist (LL.M.) & Rentenberater

MARTIN KERNER

Rentenberater i.R.

ERICH KREID

Rentenberater (*)

(*) = ausgeschieden