
Rentenberater erbringen Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts, des Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen wie auch berufsständischen Versorgung. Rentenberater sind, wie Rechtsanwälte auch, unabhängige Organe der Rechtspflege und als solche gerichtlich registriert.
Als Rentenberater vertreten wir Sie auf allen sozialrechtlichen Sachgebieten, die einen Bezug zu rentenrechtlichen Fragen aufweisen. Dazu gehören die Gesetzliche Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung, die Gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie das Soziale Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht, die betriebliche- wie berufsständische Versorgung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Voraussetzungen der Führung des Titels "Rentenberater" sind unter anderem die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit und die nachgewiesene besondere theoretische wie praktische Sachkunde im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Die Registrierung erfolgt durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts.
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